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EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt 2018 in Kraft – auch Händler sind betroffen

Im Bereich des Verbraucherschutzrechtes hat der europäische Gesetzgeber mit der EU-Verbraucherrechterichtlinie eine weitgehende Vollharmonisierung geschaffen. Das deutsche Umsetzungsgesetz ist bekanntlich am 13.06.2014 in Kraft getreten. Im Bereich des Datenschutzrechtes fehlte es bislang an einer europaweiten Harmonisierung, die grundsätzlich zu befürworten ist. Bislang existieren in den europäischen Staaten 28 verschiedene Regelungen zum Datenschutzrecht.

Vor wenigen Tagen hat nunmehr der europäische Gesetzgeber eine Einigung betreffend die EU-Datenschutz-Grundverordnung getroffen. Die neue europaweit – unmittelbar – geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung soll im Jahr 2018 in Kraft treten. Sie löst dann die seit 1995 geltende EU-Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG) ab. Die einzelnen Artikel dieser neuen Verordnung sollen ab 2018 (ein genaues Datum steht nach diesseitigem Kenntnisstand noch nicht fest) regeln, wie Unternehmen mit ihren Daten umzugehen haben, um europaweit die gleichen Standards in Sachen Datenschutz zu etablieren. Welche Regelungen im Einzelnen gelten werden und was insbesondere Händler zu beachten haben, werden wir beobachten und Ihnen rechtzeitig berichten, damit Sie sich frühzeitig auf das neue Regelwerk und die Sie dann treffenden Pflichten einstellen können.