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Datenweitergabe von WhatsApp an Facebook

Die Nachrichten-App WhatsApp mit wohl inzwischen einer Milliarde Nutzern wurde im Jahre 2014 von dem sozialen Netzwerk Facebook übernommen. Es stellte sich danach heraus, dass die Telefonnummern der WhatsApp-User offenbar an Facebook weitergegeben wurden bzw. immer noch weitergegeben werden. Aus diesem Grunde hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) beim LG Berlin Klage eingereicht, weil WhatsApp jedenfalls teilweise widerrechtlich Daten seiner Nutzer speichert und diese an Facebook weiterleitet (siehe dazu die Pressemitteilung des vzbv).

Im August 2016 hat WhatsApp zwar seine Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen geändert. Der vzbv sieht auch nach dieser Änderung weiterhin Datenschutzverletzungen und besteht darauf, dass die zuvor an Facebook weitergegebenen Daten zu löschen sind. Zudem erfolge das Sammeln und Weitergeben von Daten unabhängig davon, ob die WhatsApp-Nutzer überhaupt einen Facebook-Account unterhalten. Es würden Daten (Namen, Telefonnummern usw.) von Freunden und Bekannten der WhatsApp-Nutzer an die Facebook-Gruppe weitergegeben. Nach den vorliegenden Informationen geht es in dem Verfahren beim LG Berlin u. a. auch um Klauseln aus den Nutzungsbestimmungen von WhatsApp, z. B. eine Einwilligungsregelung, wonach den Nutzern ohne deren Einwilligung Werbung der Facebook-Gruppe zugeleitet werden darf. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat wegen dieses Datenabgleiches eine Verwaltungsanordnung auf Untersagung erlassen (siehe die Pressemitteilung). Auch die EU hat inzwischen eine Untersuchung eingeleitet, da Facebook bei der Übernahme von WhatsApp versichert hatte, die Nutzerdaten könnten nicht automatisiert abgeglichen werden (siehe z. B. die Pressemitteilung von heise online).